Inken Kautter und Nico Dietrich untersuchen in „Wegschließen – und zwar für immer“ die bei der deutschen Boulevardpresse so beliebte Sicherheitsverwahrung, die die sogenannte „Allgemeinheit“ vor neuen Straftaten bereits verurteilter Täter schützen soll.
choices: Frau Kautter, Herr Dietrich, das FWT startet mit einem Stück über Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug in die neue Saison. Was macht das Thema so brisant?
Inken Kautter: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat 2011 entschieden, dass die Sicherungsverwahrung, wie sie in Deutschland gehandhabt wird, nicht den Menschenrechten entspricht. Das wurde später auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Kritisiert wurde das Abstandsgebot, das besagt, dass Menschen in Sicherungsverwahrung anders untergebracht werden müssen als normale Strafgefangene, also dass sie beispielsweise ein Anrecht auf Privatkleidung, Handy oder Fernseher haben. Zweitens dürfen die Gerichte nicht mehr nachträglich, also nach Ablauf der Haft eine Sicherungsverwahrung anordnen.
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