Beim Glauben kann auch der Staat wenig ausrichten
Foto: Mira Moroz

Körperliche Unversehrtheit vor Religion

08. Oktober 2012

choices-Thema im Oktober: Beschneidung

choices: Frau Schewe-Gerigk, Terre des Femmes hat das Kölner LG-Urteil zur Beschneidung von Jungen begrüßt. Warum?
Irmingard Schewe-Gerigk
: Wir haben es begrüßt, dass das LG Köln klargestellt hat, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern auch nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf. Es hat bei einer Güterabwägung zwischen zwei grundgesetzlich geschützten Rechtsgütern deutlich gemacht: Das Recht auf ungestörte Religionsausübung und das Erziehungsrecht von Eltern haben keinen Vorrang gegenüber dem Recht des Kindes auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Im Übrigen hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, Bräuche, die für Kinder schädlich sind, abzuschaffen. Dass dieser irreversible Eingriff nicht dem Wohl des Kindes entsprechen kann, zeigen nicht nur die Narkoserisiken, sondern auch Nachblutung, Fistelbildung und z.T. lebenslange seelische Schäden deutlich.

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Interview: Wolfgang Hippe

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